Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung.

Schulanmeldung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie wollen Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.

Bereits jetzt benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

Falls Ihr Kind an der Betreuung, am Ganztag und/oder an der Lernmittelausleihe teilnehmen soll, benötigen wir noch weitere Unterlagen. Bitte sprechen Sie uns dann an!

 

Informationen zu Einschulung, Schulpflicht und Zurückstellung

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis einschließlich 1. Oktober 6 Jahre alt wird.

Für Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober eines Jahres ihren 6. Geburtstag haben, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche, formlose Erklärung gegenüber der Schule hinausschieben. Diese Erklärung ist bis zum 1. Mai des jeweiligen Schuljahres gegenüber der Schule abzugeben. Kinder, deren Eltern von der Möglichkeit des Aufschiebens des Schulbesuchs Gebrauch machen, müssen dennoch an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.

Kinder, die schulpflichtig sind, aber noch nicht über die nötige Schulfähigkeit verfügen, können vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt werden.

Die Entscheidung über die Einschulung oder eine eventuelle Zurückstellung trifft die Schulleiterin nach Gesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, den Erzieherinnen/Erziehern der Kindertagesstätte sowie der Amtsärztin/dem Amtsarzt.

Die Einladungen zum Informationsabend und zu den Schuleingangsuntersuchungen erhalten Sie von uns entsprechend zeitgerecht.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ines Pieper (Schulleiterin)