Die Grundschule Ober-/Niederlangen möchte für ihre Schülerinnen und Schüler ...

Leitbild

Unsere Schule gestalten wir als Lern- und Lebensraum mit offenem Ganztags­angebot für die Kinder aus Oberlangen, Niederlangen und Niederlan­gen-Siedlung.

Im sozialen Miteinander vermitteln wir uns Werte des christlichen Glaubens. Mit den uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler gehen wir verantwortlich um. Dabei begeg­nen sich Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauensvoll mit Respekt, To­leranz und gegenseitiger Wertschätzung.

Wir führen unsere Schülerinnen und Schüler ans Lernen heran und legen die Grundsteine im Le­sen, Schreiben und Rechnen. Wir lernen gemeinsam mit Kopf, Herz und Hand. Bewegung schreiben wir groß. Unsere Schülerinnen und Schüler fördern und fordern wir indivi­duell nach ihren Möglichkeiten und Begabungen. Wir stärken die Persönlich­keit und Selbstständigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.

Durch die regelmäßige Fortbildung unserer Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gute Ausstattung der Schulräume werden die kompetente Arbeit, der qualifizierte Unterricht und die ständige Weiterentwicklung der Schule garan­tiert.

Hier finden Sie vielerlei Informationen und Wissenswertes über unsere Grundschule.

Schul-ABC

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Anschriften und Änderungen

Wenn sich die Anschrift, die Telefonnummer oder das Sorgerecht für Ihr Kind ändern, teilen Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes mit.

Aktion „Gelbe Füße“

Innerhalb der ersten Schulwochen wird eine Kollegin oder ein Kollege des Meppener Polizeikommissariats die Kinder der ersten Klasse besuchen und mit ihnen bei einem Gang durch den Ort Kreuzungen und Querungsstellen erkunden. Hier werden gelbe Füße als Signal für die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aufgesprüht, sodass sie die Straße an dieser Stelle sicher überqueren können.

Ausflüge

Im ersten Schuljahr werden die Kinder schon einige Ausflüge unternehmen. Dazu gehört im Sommer die Fahrt zur Freilichtbühne nach Meppen. Ebenfalls im Sommer werden die Erstklässlerinnen und Erstklässler zusammen mit der Klasse 2 eine Tagesfahrt unternehmen. Über die Planung sowie die Kosten werden Sie in gesonderten Elternbriefen informiert.

Bauwagen

Im sogenannten „Bauwagen“ auf unserem Schulhof werden Pausenhofspiele aufbewahrt. Die Kinder der Klasse 4 geben die Spielzeuge gegen Vorlage eines Spielausweises („Bauwagenkarte“) in den Pausen an die Kinder aus. Den Spielausweis erhalten die Kinder von ihrer Klassenlehrerin oder ihrem Klassenlehrer.

Einschulung

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis einschließlich 1. Oktober sechs Jahre alt wird.

Für Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober eines Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche, formlose Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist bis zum 1. Mai des Jahres, in dem die Einschulung regulär erfolgen sollte, gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Kinder, die schulpflichtig sind, aber noch nicht über die nötige Schulfähigkeit verfügen, können vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt werden.

Elternabend

Einige Wochen nach Einschulung wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Sie zu einem Elternabend einladen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie Näheres über den Unterricht im ersten Schuljahr erfahren.

Außerdem wählen sie dann eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) der Klassenelternschaft sowie zwei Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz. Alle Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet Vertreter in die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und in die Fachkonferenzen.

Elternbriefe

Wir sind bemüht, Sie über aktuelle Vorhaben und Termine im Schulleben rechtzeitig zu informieren. Dazu werden den Kindern in unregelmäßigen Abständen Elternbriefe für Sie mitgegeben. Außerdem erstellen wir pro Halbjahr einen Terminplan, dem sie längerfristig feststehende Termine entnehmen können. In der Postmappe Ihres Kindes finden Sie alle wichtigen Unterlagen.

Elternsprechtage

An zwei Terminen im Schuljahr (Herbst und Frühjahr) werden Sie zu Elternsprechtagen eingeladen. Sie haben dann Gelegenheit mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ein Gespräch über die Lernentwicklung Ihres Kindes zu führen.

Finanzielle Hilfen

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Ausgaben für die Schule zu bestreiten, so besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Förderunterricht

Für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache wird Förderunterricht im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) angeboten. Für Schülerinnen und Schüler mit Schwächen in den Lernbereichen Lesen, Schreiben und/oder Rechnen kann bei ausreichender Lehrerversorgung Förderunterricht angeboten werden.

Förderunterricht findet in der Zeit von 7.45 bis 8.05 Uhr statt oder (für Erst- und Zweitklässler) von 12.10 Uhr bis 12.55 Uhr.

Förderverein

Die Arbeit unserer Grundschule wird ideell und finanziell vom Förderverein der Grundschule Ober-/Niederlangen unterstützt.

Der Förderverein bereichert unser Schulleben durch kindgerechte Anschaffungen (z. B. Spielgeräte, Lernmaterialien) und Organisation von Schulveranstaltungen (z. B. Einschulungscafe, Fitness- und Gesundheitstag, Ostereieraktion).

Freistellung und Beurlaubung vom Unterricht

Beurlaubungen sind nur in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin möglich.

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist möglich, wenn im Einzelfall eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegt oder eine dauerhafte Befreiung aufgrund eines ärztlichen Attests ausgesprochen werden kann.

Sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Im Falle von Beurlaubungen sind Sie gehalten, den versäumten Unterrichtsstoff eigenverantwortlich mit Ihrem Kind aufzuholen.

Gebet

Wir beginnen den Unterrichtsvormittag in der Regel mit einem Gebet oder einem christlichen Lied.

Vor Beginn des Mittagessens im Rahmen der Offenen Ganztagsschule beten wir ebenfalls.

Selbstverständlich ist die Teilnahme am gemeinsamen Gebet bzw. Singen christlicher Lieder freigestellt. Sollte Ihr Kind nicht am Gebet bzw. Singen eines christlichen Liedes teilnehmen wollen bzw. sollen, informieren Sie bitte die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Gesundes Pausenfrühstück

Einem gesunden Frühstück kommt in der Schule eine große Bedeutung zu. Ihr Kind braucht etwas Solides zu essen, sonst wird es am Vormittag schnell müde und kann sich nicht mehr gut konzentrieren. Dadurch nimmt die Leistungsbereitschaft ab und die Lernerfolge werden weniger.

Süßigkeiten, auch wenn sie extra für Kinder angepriesen werden, sind kein Ersatz für ein gesundes Frühstück. Wir appellieren an Ihre Einsicht, auf Süßes und Plätzchen in der Schule zu verzichten (Ausnahme: Geburtstag). 

Auch ausreichendes Trinken ist wichtig. Geben Sie Ihrem Kind am besten in wiederverwendbaren Flaschen ausreichend Getränke mit.

Einmal im Monat bieten wir ein gesundes Frühstück an. Jedes Kind einer jeweiligen Klasse bringt zu dem Termin Obst oder Gemüse mit.

Getrennte Müllsammlung

Wir legen Wert auf getrennte Müllsammlung und versuchen, die Kinder sensibel für den Schutz der Umwelt zu machen. In jeder Klasse werden Papiermüll, Müll für die Wertstofftonne und Restmüll getrennt gesammelt.

Gottesdienste

In regelmäßigen Abständen feiern wir mit den Kindern der Grundschule Gottesdienste in der Kirche. Hierzu sind die Eltern recht herzlich eingeladen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und sollen aus diesem erwachsen. Sie dienen der Vor- und Nachbereitung sowie der Übung und Vertiefung. Die Lehrerin oder der Lehrer stellt Aufgaben, die die Kinder zu Hause selbstständig erledigen können.

Sicherlich ist es wichtig, seitens der Eltern die Hausaufgaben zu begleiten, diese zu würdigen und das Kind bei der Erledigung zu unterstützen und zu motivieren, damit es immer eigenständiger wird.

In der Grundschule sollen die Hausaufgaben im zeitlichen Rahmen von ungefähr 30 Minuten liegen.

Hausschuhe

Alle Kinder tragen im Schulgebäude Hausschuhe.

Es gibt dafür drei Gründe:
1. Bei Regenwetter tragen die Kinder nicht den ganzen Vormittag ihre nassen Schuhen.
2. Im Winter haben sie während des Unterrichts nicht viel zu warme Schuhe an.
3. Hausschuhe dienen dazu den Klassenraum sauber zu halten.

Bitte versehen Sie die Schuhe mit dem Namen des Kindes.

Individuelle Lernentwicklung

Der Bogen zur Individuellen Lernentwicklung (ILE-Bogen) begleitet ihr Kind durch die Grundschulzeit. In regelmäßigen Abständen werden dort die Lernstände der Schülerinnen und Schüler dokumentiert. Diese Aufzeichnungen dienen an Elternsprechtagen und bei Elterngesprächen als Gesprächsgrundlage.

Infektionsschutzgesetz

Gemäß §34 des Infektionsschutzgesetzes werden Sie als Erziehungsberechtigte in einem Merkblatt darüber informiert, was im Falle einer ansteckenden Erkrankung Ihres Kindes zu tun ist. Das Merkblatt erhalten Sie mit den Unterlagen zur Schulanmeldung. Mit Ihrer Unterschrift bescheinigen Sie, dass Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichtet sind.

Ein Problem, das immer wieder auftritt, ist der Kopflausbefall. Läuse sind sehr „ansteckend“. Ein Kind, das von Kopfläusen befallen ist, darf nicht am Unterricht teilnehmen und muss zu Hause behandelt werden. Es darf erst wieder in die Schule kommen, wenn es kopflausfrei ist.

Infektionskrankheiten haben in der Regel nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Deshalb bitten wir Sie um Offenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Inklusion

Alle Schulen in Niedersachsen sind inklusive Schulen. Das bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können an einer Grundschule unterrichtet werden. Im Rahmen der „Sonderpädagogischen Grundversorgung“ unterstützt eine Förderschullehrkraft die Klassenlehrkräfte.

Klimaschutzprojekt

Die Grundschule Ober-/Niederlangen ist als Schule in der Samtgemeinde Lathen der Energieregion Hümmling angeschlossen. Wir bemühen uns darum, die Kinder für das Thema „Klimaschutz“ zu sensibilisieren. In den Klassen werden sogenannte Energiedienste eingerichtet, die auf den sparsamen Umgang mit Energie in den Klassen achten sollen.

Konzepte

Die Grundsätze des Unterrichts und des Schullebens haben wir in verschiedenen Konzepten festgehalten (z. B. Hausaufgabenkonzept, Beratungskonzept, Vertretungskonzept). Die Konzepte können in der Schule eingesehen werden.

Kopien

Für Kopien wird einmal im Jahr ein von der Gesamtkonferenz festgesetzter Betrag eingesammelt. Zurzeit ist dies ein Betrag von 15 € pro Kind.

Krankheit des Kindes

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, bitten wir um eine kurze telefonische Nachricht vor Unterrichtsbeginn. Wenn ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeiten mit.

Mit der sogenannten Hausaufgabenmappe werden Ihrem Kind die Hausaufgaben und ggf. Unterrichtsmaterialien nach Hause gebracht.

Lese- und Schreibunterricht

In den ersten Schulwochen lernen die Kinder Buchstaben kennen, welche recht schnell zu ersten kleinen Wörtern zusammengefügt werden.

Das Zusammenziehen der Buchstaben sowie das Erlesen von Silben nehmen im Erstleseunterricht in den ersten Wochen einen breiten Raum ein.

Es ist wichtig, dass die Kinder zu Hause täglich lesen üben, auch wenn es zu Beginn nur wenige Buchstaben, Silben oder kleine Wörter sind.

Wir vermitteln in unserer Schule die sogenannte Grundschrift. Es werden erst einzelne Buchstaben geschrieben. In Klasse 2 lernen die Kinder diese miteinander zu verbinden.

Zunächst wird mit dem Bleistift geschrieben. In Klasse 2 wir der sogenannte Füllerführerschein erworben. Danach dürfen die Kinder mit dem Füller bzw. Tintenroller schreiben.

Mathematikunterricht

In den ersten Tagen lernen die Kinder, Gegenstände nach Farbe, Größe und Form zu unterscheiden und zu ordnen.

Nach dem Zählen und Zuordnen von Mengen werden sehr schnell die Zahlen eingeführt. Achten Sie auch bei den Hausaufgaben darauf, dass Ihr Kind die vorgegebene Schreibrichtung der Ziffern einhält.

Danach werden Plus- und Minusaufgaben im Zahlenbereich bis 10 gerechnet. Dabei dürfen Hilfsmittel aller Art (Stifte, Spielsteine, Finger usw.) verwendet werden. Bis zum Ende des 1. Schuljahres wird der Zahlenraum bis 20 erweitert.

Morgenkreis

Am Beginn der Schulwoche treffen sich die Kinder im  Morgenkreis. Hier dürfen die Kinder von ihren Erlebnissen am Wochenende berichten. Die Kinder üben sich so im freien Sprechen, aber auch das Zuhören und das Einhalten von Gesprächsregeln werden so trainiert.

Offene Ganztagsschule

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule haben die Kinder die Möglichkeit am Montag, Dienstag und Donnerstag im Anschluss an Unterricht und Betreuung an den Angeboten der Ganztagsschule teilzunehmen:

Mittagessen (13.00 – 13.30 Uhr)

Hausaufgabenbetreuung (13.30 – 14.30 Uhr)

Arbeitsgemeinschaften (14.30 – 15.30 Uhr)

Die Teilnahme ist freiwillig.

Das Programm der Offenen Ganztagsschule wird vor den Sommer- und Weihnachtsferien herausgegeben. Dann können Sie Ihr Kind anmelden. Eine Anmeldung für eine Arbeitsgemeinschaft gilt immer für ein Halbjahr. Ihr Kind hat dann Anwesenheitspflicht. Sollte Ihr Kind dennoch einmal nicht teilnehmen können, bitten wir um schriftliche Abmeldung. Sie müssen das Mittagessen für Ihr Kind selbstständig abbestellen.

Organisation des Unterrichts

Im Rahmen der 5-Tage-Woche findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt. Die Kinder verbleiben verbindlich laut Stundenplan in der Schule. Ausnahmen können bei besonderen Schulveranstaltungen, die den Eltern frühzeitig bekannt gegeben werden, vorkommen. Bei Erkrankung oder Abwesenheit von Lehrkräften erhalten die Kinder Vertretungsunterricht, der mit dem Stundenplan zeitgleich ist. Ab 7.45 Uhr sind die Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigt.

Pädagogische Konferenz

In regelmäßigen Abständen treffen sich alle Lehrkräfte der Klasse, um über die Lernstände, Fortschritte und den Förderbedarf jedes einzelnen Kindes zu sprechen.

Pausenregelung

Die Pausen verbringen alle Kinder in der Regel auf dem Schulhof. Bei Regenwetter bleiben die Kinder im Schulgebäude.
Vor bzw. zu Beginn der großen Pause frühstücken alle Kinder gemeinsam in ihren Klassenräumen.
Die Schülerinnen und Schüler können auf dem Schulhof spielen. Es stehen im „Bauwagen“ auf dem Schulhof Spielgeräte zur Verfügung, die die Kinder mit ihrem Spielausweis („Bauwagenkarte“) ausleihen können.

Projekte

Projektarbeit bietet den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, sich in Gruppen intensiv über mehrere Tage mit einem Thema zu beschäftigen. Zu den im Veranstaltungsplan fest verankertem Projekt, an dem die Kinder im Laufe ihrer Grundschulzeit teilnehmen werden, gehören unsere Methodentage, welche jährlich nach den Herbst- und Osterferien stattfinden, sowie unsere Projektwoche zur gesunden Ernährung am Ende eines jeden Schuljahres.

Nach Bedarf wird der Veranstaltungsplan um weitere Projekte ergänzt.

 

Regenpause

Bei schlechter Witterung verbringen die Kinder die Pause im Gebäude.

Schulbücher

Die von den Schülerinnen und Schülern benötigten Lehrmittel werden kostenpflichtig vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Die meisten Eltern unserer Schule entschließen sich jährlich dazu, die erforderlichen Bücher aus dem Bestand der Schule gegen Entgelt auszuleihen. Kommt ein ausgeliehenes Lernmittel abhanden, oder wird es in einem stark beschädigten Zustand zurückgegeben, fordert die Schule für den dadurch entstandenen Schaden Ersatz.

Schulpflicht

Mit dem Tag der Einschulung wird Ihr Kind schulpflichtig. Das heißt: Es ist fortan verpflichtet, an allen Unterrichtstagen während der im Stundenplan festgelegten Schulstunden am Unterricht teilzunehmen. Darüber hinaus hat es grundsätzlich an allen Schulveranstaltungen teilzunehmen, wenn nicht Krankheit oder andere zwingende Gründe dem entgegenstehen. Als Erziehungsberechtigte sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind regelmäßig die Schule besucht. Die Pflicht zum Schulbesuch bezieht sich auch auf die angewählten außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule.

Sicherheit auf dem Schulweg

Viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ober-/Niederlangen kommen mit dem Fahrrad zur Schule. Dabei ist es wichtig, dass ihre Fahrräder verkehrssicher sind. Der Schulweg sollte mit den Kindern geübt werden.

Das Radfahren setzt schnelles Orientieren und Reagieren auch in schwierigen Situationen voraus. Dazu sind Kinder in der Regel erst mit zunehmendem Alter fähig. Unsere Beobachtung bei der praktischen Radfahrprüfung bestätigt, dass vermeintlich sichere Radfahrer ihr Können auf dem Fahrrad falsch einschätzen und auch bei „normalen“ Aufgaben leicht überfordert sind. Im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie, genau zu überprüfen, was Sie Ihrem Kind zutrauen können. Jedes Kind muss mit einem Fahrradhelm ausgestattet sind. In der dunklen Jahreszeit (November
bis März) sollten alle Kinder eine reflektierende Sicherheitsweste tragen.

Streicherklasse

Unsere Grundschule kooperiert mit der Musikschule des Emslandes e. V. Die Kinder der Klassen 1 und 2 haben die Möglichkeit am Projekt „Klassenmusizieren“ teilzunehmen. In diesem Kurs wird mit der Gruppe ein Streichorchester gebildet, welches einmal pro Woche von einer Musikpädagogin unterrichtet wird.

Da es die Streichinstrumente alle in verschiedenen „Kindergrößen“ gibt, eignen sie sich besonders gut für einen frühen Anfang. Die jeweils passenden Instrumente können bei der Musikschule des Emslandes e. V.  ausgeliehen werden.

Vor Beginn des Kurses lernen die Kinder in einem kleinen Konzert die Instrumente kennen und entscheiden sich bei der Anmeldung für ein Instrument.

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich in dem Kurs Grundlagen des Musizierens (Rhythmusgefühl, Entwicklung einer inneren Hörvorstellung und Einfühlungsvermögen in die Gruppe) und des Instrumentalspiels (Technik und Notenlesen) an, die sie später im Instrumentalunterricht an der Musikschule vertiefen können. Am Ende des Kurses kann jedes Kind auf seinem Instrument einfache Lieder nach Noten spielen.

Die Teilnahme an dem Projekt ist kostenpflichtig. Finanzielle Unterstützung kann jedoch im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden.

Sportunterricht

An Sporttagen muss sich das Kind umkleiden können. Deshalb wählen Sie zweckmäßige Kleidung und achten Sie darauf, dass die Kinder an diesen Tagen keinen Schmuck oder Armbänder tragen.

Der Sportbeutel muss passend zum Unterricht mitgebracht werden. Darin sollten sich eine kurze und lange Sporthose, ein T-Shirt, eine Sportjacke sowie Sportschuhe mit heller Sohle (für die Sporthalle) befinden. Außerdem muss ein Haargummi eingepackt werden, damit lange Haare zusammengebunden werden können und ein extra Paar Socken.

Es hat sich gezeigt, dass Schuhe mit Klettverschluss für die meisten Kinder günstiger zu handhaben sind als Schuhe mit Schnürsenkeln. Da die Kinderfüße noch wachsen, müssten Sie eventuell im Laufe des Schuljahres zu klein gewordene Schuhe durch größere ersetzen.

Termine

Zu Beginn jedes Schulhalbjahres erhalten Sie einen Terminkalender, auf dem die wichtigsten Termine für Sie und Ihr Kind notiert sind. Selbstverständlich erhalten Sie zu Elternabenden sowie Ausflügen und Schulveranstaltungen gesonderte Informationen und Einladungen. „Post“ von der Schule bringt Ihr Kind in der sogenannten „Postmappe“ mit nach Hause.

Tornister

Die Schultasche darf nicht zu weit nach unten hängen. Sie zieht mit ihrem Gewicht den Rücken nach hinten. So wird die Wirbelsäule falsch belastet und ein Hohlkreuz gefördert. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es selber die Gurte richtig einstellen kann, damit die Schultasche bequem an den Schulterblättern anliegt und sich gut tragen lässt. Unterstützen Sie Ihr Kind und sorgen Sie dafür, dass keine unnötigen Dinge mit zur Schule getragen werden. Spielzeug bleibt zu Hause. Es empfiehlt sich, je nach Alter und Selbstständigkeit des Kindes, die Schultasche regelmäßig aufzuräumen und überflüssige Dinge zu Hause zu lassen.

Unfälle

Als Schulunfälle gelten Unfälle,

– die auf dem Weg zur Schule passieren,

– die sich auf dem Weg von der Schule nach Hause oder

– die sich in der Schule oder bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule ereignen.

Nicht versichert sind Umwege und privater Aufenthalt auf dem Schulgelände.

Unfälle mit Verletzungen, die durch vorsätzliche Körperverletzung hervorgerufen werden, gelten nicht als Schulunfälle. In solchen Fällen werden die Erziehungsberechtigten des Kindes, das die Verletzung eines anderen verursacht hat, regresspflichtig gemacht.

Wenn infolge eines Unfalls, der sich in der Schule oder bei einer Schulveranstaltung ereignet hat, eine ärztliche Behandlung Ihres Kindes notwendig geworden ist, muss dieser Unfall unbedingt in der Schule gemeldet werden (Unfallmeldepflicht!). Die Schule erstellt einen Unfallbericht, der dann an den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband weitergeleitet wird. Diese Meldung ist auch erforderlich, wenn die Beschwerden erst am Nachmittag auftreten. Nur so können die Kosten der Behandlung abgerechnet werden. Die Krankenkasse, über die Ihr Kind sonst versichert ist, zahlt nicht für Behandlungen, die aufgrund von Schulunfällen notwendig werden.

Vertretung

Wenn eine Lehrkraft kurzfristig wegen Krankheit ausfällt, werden unsere Pädagogischen Mitarbeiterinnen als Vertretung eingesetzt oder Klassen zusammengelegt.

Bei längerfristigen Ausfällen wird eine Vertretungslehrkraft bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde beantragt.

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei Sturm, Eis und Schnee kann die Schule ausfallen. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere ausfallen muss, trifft der Landkreis (www.emsland.de). Oft warten Eltern am Morgen bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen auf die Radiomeldung und sind verunsichert, ob ihr Kind zur Schule muss oder nicht. Die Regelung ist eindeutig: Sie entscheiden im Interesse Ihres Kindes. Ist der Sturm zu heftig, der Schulweg aufgrund der Witterungsbedingungen zu gefährlich, behalten Sie Ihr Kind zu Hause. Sie müssen aber die Schule benachrichtigen, aus welchem Grund das Kind fehlt. Schwieriger ist die Situation, wenn es während der Schulzeit zu extremer Witterung (Sturm, Eis, Regen, Hitze u. a.) kommt. In diesen Fällen versuchen wir, Sie telefonisch zu erreichen. Wir entlassen Kinder nur nach Hause, wenn wir sicher sein können, dass sie dort auch erwartet werden.

Zeugnisse

Am Ende des 1. Halbjahres des ersten Schuljahres erhalten die Kinder ein sogenanntes „Spaßzeugnis“. Am Ende des Schuljahres erhalten sie dann ihre ersten richtigen Zeugnisse. Die Zeugnisse im ersten und zweiten Schuljahr sind Lernstandsbeschreibungen, die Kinder erhalten noch keine Noten. Verzicht auf Zensuren heißt aber nicht Verzicht auf Leistung. Kinder wollen lernen und etwas leisten. Dafür brauchen sie Anerkennung durch Elternhaus und Schule. In den Lernstandsbeschreibungen wird erläutert, was ein Schüler schon kann und wie sich seine Interessen und Fähigkeiten entwickelt haben. Im Rahmen eines Elternabends gegen Ende des Schuljahres wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Sie über die Zeugnisformulierungen und ihre Bedeutung informieren.

Die ersten zwei Schuljahre sind eine Lerneinheit. Deshalb gibt es am Ende der Klasse 1 kein sogenanntes „Sitzenbleiben“.